Wohngruppe Hollriede

Personenkreis:

Wir nehmen Jungen und Mädchen ab dem 8. Lebensjahr bis zum 18. Lebensjahr auf. Ein Verbleib auch nach dem 18. Lebensjahr zur Verselbständigung ist möglich wenn der Bedarf gegeben ist.
Die Wohngruppe ist konzipiert für Kinder und Jugendliche, die aus unterschiedlichsten individuellen Lebensumständen nicht mehr zu Hause leben können bzw. eine gewisse Zeit nicht zu Hause leben können. Kinder und Jugendliche mit sozialen-, schulischen- oder Entwicklungsdefiziten können aufgenommen und entsprechend ihrer Fähigkeiten und Einschränkungen begleitet und gefördert werden.

 

Methodischen Grundlagen:

Unsere pädagogische Arbeit orientiert sich an systemischen Ansätzen, mit den Grundlagen von entwicklungspsychologischen, verhaltenstherapeutischen und lerntheoretischen Ausgangspunkten. Dies erfolgt bei Bedarf in Kooperation mit Psychotherapeuten, Psychiatern, Psychiatrien, Nachhilfeschulen oder Fachberatungsstellen.

Es ist für uns unerlässlich, dass die jungen Menschen eine Chance bekommen, eine Lebensperspektive zu entwickeln. Wir begegnen ihnen lösungsorientiert, wertschätzend und beziehen vorhandene Ressourcen jedes Einzelnen mit ein.

 

Im alltäglichen Umgang bedeutet dies unter anderem:

  • Freizeitangebote aus den Bereichen Sport, Musik, Spiel, künstlerisches/handwerkliches Tun 
  • Einzelgepräche/Gruppenspräche  
  • Hinführung zu Vereinstätigkeiten 
  • Verhaltenstherapeutische Interventionen (z.B. Absprachen treffen, Skalierungen, Verträge schließen)
    Festes und transparentes Regelwerk
    Tages- und Wochenstrukturpläne (allgemein und individuell) 
  • Kooperation mit Ärzten, Behörden, Schulen, Therapeuten, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Polizei, Beratungsstellen 
  • Unterstützung in der individuellen Ausübung der Religion. 
  • Eine enge Zusammenarbeit und regelmäßiger Austausch zwischen dem Bezugsbetreuer und den Eltern oder dem Vormund  
  • Alters- und Entwicklungsadäquate Einbindung der Kinder und Jugendlichen in Alltagspflichten 
  • Anleitung der Jugendlichen zu Eigenständigkeit, z.B. Einbindung beim Kochen, Wäschehygiene, Hygiene, Sauberhalten von Räumen, Einbinden bei Gartenarbeit oder Reparaturarbeiten/Fahrradreparaturen 

 

Standort:

Hollriede ist eine von 25 Ortschaften der Stadt Westerstede im Landkreis Ammerland. Es liegt im äußersten Westen der Stadt, an der Grenze zu Ostfriesland. Westerstede umfasst ca 22.800 Bürgerinnen und Bürger. Hollriede selbst ist ein Dorf mit ca. 410 Einwohnern.

Die Wohngruppe befindet sich in einem Wohngebiet mit überwiegend Einfamilienhäusen.

Die nächstgrößeren Städte, die eine vielfältige Versorgung bezüglich Schulen, Ausbildungsplätze, Fachärzte, Vereine, Religionsgemeinschaften u.a. bieten sind:

Westerstede: 22.700 Einwohner Entfernung: 8km
Oldenburg: 165.000 Einwohner Entfernung: 31 km
Leer: 34.000 Einwohner Entfernung: 36 km

Tabelle stand 31.12.2016

Schulen:

Es befinden sich drei Grundschulen im Bereich Hollriede die jeweils mit dem Schulbus zu erreichen sind. (Grundschule Halsbek 5km, Grundschule Remels 8km, Hössenschule in Westerstede 7km).
Sowohl eine Oberschule als auch ein Gymnasium ist in Westerstede zu erreichen.

Weiterhin sind Förderschulen im Bereich Lernen, ein Förderschule mit dem Schwerpunkt Sozial/Emotional als auch eine Schule für Erziehungshilfe im Landkreis vertreten.

  • Schule an der Goethestraße in Westerstede (Förderschwerpunkt Lernen)
  • Astrid Lindgren Schule in Edewecht (Förderschwerpunkt Lernen)
  • Schule am Voßbarg in Rastede (Förderschwerpunkt Lernen)
  • Eibenhorstschule (Förderschwerpunkt Erziehungshilfe)
  • Carlo Collodi Schule (Förderschwerpunkt Emotional/Sozial)

Die Förderschulen können mit dem Schulbus oder ggf. mit einem Schülertaxi erreicht werden.

Rechtliche Grundlagen zur Aufnahme: 

Die Aufnahmen erfolgen auf der Rechtsgrundlage der § 27 i.V. und § 34 SGB VIII.
§ 27 Hilfe zur Erziehung
(1) Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
(…)

§ 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform

Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagsleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie

  1. Eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder
  2. Die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder
  3. Eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständigen Leben vorbereiten

Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.

Daneben kommen ggf. alle für den Einzelfall bedeutsamen ausländerrechtlichen Regelungen wie z.B. AsylbwLG zur Anwendung.